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05.09.2007 | Steuerrecht
Zur Gewinnung von zusätzlicher Liquidität kann folgendes Modell dienen: Eine GmbH überträgt ihren Immobilienbesitz auf eine KG, an der sie zu 100 % als Kommanditistin beteiligt ist gegen Gewährung von Gesellschaftsrechten. Anschließend verleast die KG die Immobilien als zivilrechtliche und wirtschaftliche Eigentümerin an die GmbH, veräußert aber die Ansprüche auf die Leasingraten aus dem Leasingvertrag an ein Kreditinstitut. Der daraus erzielte Erlös, der dem Ertragswert der Grundstücke entspricht, wird dann kurzfristig durch die GmbH entnommen. Die Finanzverwaltung hatte zunächst erwogen, in Anbetracht zeitnaher Entnahme des Erlöses eine Veräußerung der Immobilien unter Aufdeckung der stillen Reserven anzunehmen, erkennt aber nun (Verfügung der OFD Hannover vom 26.04.07) die Buchwertfortführung gemäß § 6 Abs. 5 Satz 3 Nr. 1 EStG ausdrücklich an.
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